Für die Installation einer normalen 11kW Wallbox ist derzeit noch die Zustimmung aller Wohnungseigentümer notwendig. Diese Zustimmung ist oft schwer zu erhalten, daher wird es in absehbarer Zeit eine Gesetzesänderung zum „RIGHT ZU PLUG“ geben. Dadurch entfällt dieser Zustimmungszwang.
Schon jetzt ist aber die Installation einer 1-phasigen Wallbox mit einer Ladeleistung von 3,68kW OHNE Zustimmung möglich. Das hat der Oberste Gerichtshof 2019 durch ein Urteil entschieden. Damit erreicht man eine Ladeleistung von ca. 25km/Stunde und somit 250 km in 10 Stunden.